Fuer Fluechtlinge, wie diejenigen, die wir in Bad Belzig getroffen haben, ist die Grenze zwischen Stadt und Land eine, die fuer sie noch viel mehr von Bedeutung ist, als fuer Menschen mit nicht-eingeschraenkter Bewegungsfreiheit – fuer welche ja die Stadt-Land-Unterschiede auch sichtbar, aber nicht unbedingt lebensentscheidend sein koennen.
Denn wer als Asysuchender_r nach deutschem Recht innerhalb der « Kreisgrenzen » einer kreisfreien Stadt (z.B. Berlin) gefangen ist, hat dort andere Moeglichkeiten und findet weitreichendere Strukturen, als innerhalb der Kreisgrenzen duenn besiedelter laendlicher Gegenden.